Allgemeine Geschäftsbedingungen der InTime Marketing & Consulting GmbH
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen zwischen der InTime Marketing & Consulting GmbH (ITMC) und deren Kunden bzw. Geschäftspartnern abgeschlossenen Verträge bzw. Aufträge über Warenlieferungen & Versand, Auftragsdatenverarbeitung sowie sonstigen Dienstleistungen durch die ITMC.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Leistungs-, Lieferungs-, Einkaufs- sowie sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden und Geschäftspartner sind nur dann gültig, wenn die ITMC diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat bzw. in einem individuellen Vertrag die Nichtgeltung der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Angebote / Aufträge / Verträge
2.1 Alle von der ITMC abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Auftrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch die ITMC bzw. mit der Ausführung des Auftrags durch die ITMC zustande.
2.3 Verträge kommen erst mit Unterschrift beider Vertragspartner zustande.
3. Termine / Fristen
Soweit für Warenlieferungen, Messe- bzw. Veranstaltungsbetreuungen sowie Dienstleistungen durch die ITMC Fristen oder Termine genannt sind, gelten die Fristen und Termine im Zweifel nur dann als verbindlich, wenn die ITMC die Verbindlichkeit der Fristen und Termine ausdrücklich im Auftrag oder im Vertrag zugesichert hat.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der ITMC bzw. der Auftragsbestätigung oder des abgeschlossenen Vertrages. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preisangaben der ITMC zuzüglich Liefer- bzw. Versandkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind in den Angeboten / Auftragsbestätigungen und Verträgen der ITMC nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
4.3 Fallen Liefer- und Versandkosten im Namen und für Rechnung des Kunden bzw. Geschäftspartners an, sind diese von ihm auf Anforderung der ITMC im Voraus zu bezahlen. Vor Zahlungseingang bzw. vor Übermittlung einer unwiderruflichen Überweisungsbestätigung besteht seitens der ITMC keine Verpflichtung zur Lieferung bzw. zum Versand. Sofern die Vorauszahlung verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Warenlieferungs- oder Dienstleistungstermin zumindest um die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung.
4.4 Rechnungen der ITMC sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Dienstleistungs- und Werkverträgen ist die ITMC berechtigt, vorab angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind vom Kunden bzw. Geschäftspartner Verzugszinsen oder Stundungszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu zahlen gem. § 288 (2) BGB.
4.6 Bei Rechnungsstellung gegenüber Auftraggebern aus der EU verwendet die ITMC die vom Kunden oder Geschäftspartner genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird diese als falsch nachgewiesen, so haftet der Kunde bzw. Geschäftspartner für die Steuerschuld, die von den Finanzbehörden gegen die ITMC geltend gemacht werden kann.
5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
5.1 Der Kunde bzw. Geschäftspartner kann gegen offene Forderungen der ITMC ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5.2 Der Kunde bzw. Geschäftspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Dienstleistungen
6.1 Die zwischen der ITMC und dem Kunden bzw. Geschäftspartner geschlossenen Dienstleistungsverträge sind für beide Vertragspartner verbindlich und gelten grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende.
6.2 Punkt 6.1 gilt, soweit vertraglich nichts Eindeutiges oder anderes vereinbart wurde oder diesbezügliche Regelungen und Vereinbarungen abgelaufen sind.
6.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Soweit vertraglich nichts anderes geregelt wurde, gelten für die vereinbarten Dienstleistungen die Preise gemäß aktueller Preisliste der InTime Media Services GmbH. Preiserhöhungen können sich ergeben, wenn der vom Statistischen Bundesamt Deutschland festgestellte VPI (Verbraucherpreisindex, Basis ist der VPI 2009 = 100) sich erhöht. Die InTime Media Services GmbH behält sich in diesem Fall die Preiserhöhung nach billigem Ermessen gem. §§ 315, 316 BGB vor und informiert mit gesondertem Schreiben den Kunden bzw. Geschäftspartner vorab.
7. Warenlieferung & Versand
7.1 Als Warenlieferung gelten der Versand von Zeitschriften, Büchern, Werbesendungen bzw. -material, Prämien und sonstigen Waren als auch die Lieferung von Software und Daten gleich welcher Art. Die Waren werden vom Kunden bzw. Geschäftspartner der ITMC zum Versand bzw. zur weiteren Auslieferung zur Verfügung gestellt.
7.2 Die Warenlieferungen im Sinne von Punkt 7.1 werden in der Reihenfolge des Auftragseinganges bearbeitet.
7.3 Die Warenlieferung bzw. der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden bzw. Geschäftspartners, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.4 ITMC wählt die jeweils günstigste Liefer- bzw. Versandart, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.5 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem Vertrag. Als Liefertermin gilt der Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte natürliche oder juristische Person oder Institution. Spezielle Terminwünsche und Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung oder der schriftlichen bzw. elektronischen Auftragsbestätigung durch die InTime Media Services GmbH gem. Punkt 3.
7.6 Mit der Postauslieferung bzw. der Versandaufgabe (=Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte natürliche oder juristische Person oder Institution) erfüllt die ITMC ihre Verpflichtung. Ab diesem Zeitpunkt geht, sofern der Kunde nicht Verbraucher (§ 13 BGB) ist, die Gefahr auf den Kunden bzw. Geschäftspartner bzw. den Empfänger über. Die ITMC haftet daher insofern nicht für Verzögerungen oder Verlust auf dem Post- bzw. Transportweg.
7.7 Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und sonstigen von der ITMC nicht zu vertretenen Liefer- bzw. Versandverzögerungen und sonstigen -ausfällen oder Leistungsstörungen verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen auch innerhalb des Versand- bzw. Lieferverzugs in angemessener Weise.
7.8 Änderungen des Auftrages oder Vertrages, welche die vorgegebene Lieferfrist beeinflussen, sowie verspätete Lieferungen oder sonstige verspätet geleistete lieferungsabhängige Pflichten des Kunden bzw. Geschäftspartners oder deren Beauftragter machen Frist- und Terminvereinbarungen hinfällig und verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang. Für Erschwernisse kann die ITMC einen angemessenen Mehrpreis verlangen.
7.9 Im Falle eines Versand- bzw. Lieferverzugs oder Leistungsunvermögens, welches die ITMC zu vertreten hat, ist der Kunde oder Geschäftspartner nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für weitergehende Schäden haftet die ITMC nur in dem in Punkt 12 bestimmten Umfang.
8. Messe & Veranstaltungen
8.1 Leistungen der ITMC im Bereich Messen & Veranstaltungen können sein: Planung und Konzepterstellung, Organisation und Durchführung, alle Messebau- und -betreuungsaktivitäten, Bereitstellung des Messe- und Veranstaltungspersonals, Verkaufsaktivitäten, Kundenbetreuung sowie Messemarketing.
8.2 Im Auftrag oder Vertrag nicht veranschlagte Leistungen oder Besorgungen, die jedoch auf Verlangen des Kunden bzw. Geschäftspartners ausgeführt werden sollen, sowie Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden bzw. Geschäftspartners, der Ausstellungsveranstalter, sowie von der ITMC nicht zu vertretene Transportverzögerungen, eine ungenügende Hallen- und Bodenbeschaffenheit und nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der ITMC sind, werden dem Kunden bzw. Geschäftspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.3 Für Änderungswünsche des Kunden bzw. Geschäftspartners nach Auftragserteilung bzw. Vertragsschluss ab 4 Wochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn ist die ITMC berechtigt, einen Aufschlag in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu verlangen (Fixkostenanteil).
Für Änderungswünsche des Kunden bzw. Geschäftspartners nach Auftragserteilung bzw. Vertragsschluss ab 2 Wochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn ist die InTime Media Services GmbH berechtigt, einen Aufschlag in Höhe von 25% des Auftragswertes (Fixkostenanteil) zu verlangen.
Zusatzkosten (z. B. zusätzliche Transport-, Material- und Montagekosten), die durch Änderungswünsche des Kunden bzw. Geschäftspartners zustande kommen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
8.4 Mit vom Kunden bzw. Geschäftspartner nach Auftragserteilung bzw. Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von der ITMC nicht zu vertretene sonstige Leistungsstörungen, insbesondere bei nicht rechtzeitiger Zur-Verfügung-Stellung von Unterlagen und Materialien durch den Kunden bzw. Geschäftspartner.
8.5 Werden für die Betreuung von Messen und Veranstaltungen nach den Angaben des Kunden bzw. Geschäftspartners Dokumente und Unterlagen ausgearbeitet, so haftet die ITMC für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und damit der Dokumente und Unterlagen nur in dem in Punkt 12 bestimmten Umfang.
8.6 Alle Rechte, insbesondere Urheber- und Eigentumsrechte, an Angeboten, Planungen, Entwürfen, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie Beschreibungen von Messe- und Veranstaltungskonzepten verbleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, bei der ITMC und zwar auch dann, wenn sie dem Kunden bzw. Geschäftspartner übergeben bzw. in Rechnung gestellt worden sind.
Sie sind insoweit dem Kunden bzw. Geschäftspartner anvertraut i.S.v. § 18 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Kunde bzw. Geschäftspartner verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der ITMC zu unterlassen.
8.7 Die Kunden bzw. Geschäftspartner der ITMC verpflichten sich für die Dauer des Vertragsverhältnisses, keinem Mitarbeiter, der ihnen von der ITMC zur Betreuung von Messen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wurde, ein Angebot zu unterbreiten, ihn zu beschäftigen („Abwerbeverbot“). Verstößt ein Kunde bzw. Geschäftspartner der ITMC gegen dieses Abwerbeverbot, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 5.000,00 für jeden Einzelfall und pro Einsatztag zu bezahlen.
8.8 Dieses Abwerbeverbot gilt darüber hinaus für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Verstößt ein Kunde bzw. Geschäftspartner der ITMC gegen dieses nachvertragliche Abwerbeverbot, verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 5.000,00 für jeden Einzelfall und pro Einsatztag zu bezahlen.
9. Auftragsdatenverarbeitung
9.1 Kunden bzw. Geschäftspartner, die personenbezogene Daten an die ITMC im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung übermitteln, sind als Auftraggeber allein verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durchgeführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die ITMC im Hinblick auf die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als auch anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften.
9.2 Die ITMC wird im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nur gemäß schriftlichen und ausdrücklich erteilten Weisungen von Seiten des Kunden bzw. Geschäftspartners tätig.
Der Kunde bzw. Geschäftspartner verpflichtet sich daher, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb, insbesondere § 28 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 28 Abs. 5 BDSG, § 7 UWG einzuhalten. Die ITMC weist hiermit ihren Kunden bzw. Geschäftspartner ausdrücklich darauf hin.
9.3 Die ITMC wird die ihr übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer gemäß BDSG, TMG, UWG oder anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften über den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung erleidet, sowie für die Begleichung damit zusammenhängender Bußgeldbescheide ist allein der Kunde bzw. Geschäftspartner als Auftraggeber verantwortlich.
9.4 Ist die ITMC der Ansicht, dass eine Weisung des Kunden bzw. Geschäftspartners gegen das BDSG, TMG, UWG oder andere datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, weist die ITMC den Kunden bzw. Geschäftspartner unverzüglich darauf hin und ist berechtigt, die Durchführung einer entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Datenschutzverantwortlichen beim Kunden bzw. Geschäftspartner bestätigt oder geändert wird.
10. Pfandrecht und Abtretung
10.1 An allen Waren oder sonstigen Sachen sowie (Daten-) Material, die ein Kunde bzw. Geschäftspartner an die ITMC liefert oder aus einem sonstigen Grund der ITMC übergibt, erwirbt die ITMC zur Sicherung aller Forderungen, die ihr aus dem Rechtsverhältnis zu dem Kunden bzw. Geschäftspartner zustehen, das Pfandrecht gem. § 1204 ff. BGB, soweit es sich nicht um streitige Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen handelt.
10.2 Die Abtretung von Forderungen gegen die ITMC bedarf vorab der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch die ITMC.
11. Mängelansprüche
11.1 Erweist sich die von der ITMC gelieferte Ware i.S.v. Punkt 7.1 als mangelhaft, so haftet allein der Kunde bzw. Geschäftspartner gegenüber Dritten für diesen Mangel.
Werden Mängelansprüche gegen die ITMC geltend gemacht, hat der Kunde bzw. Geschäftspartner die ITMC insofern von diesbezüglichen Mängelansprüchen Dritter vorab und vollumfänglich freizustellen, es sei denn, die ITMC hat den Mangel selbst zu vertreten.
11.2 Beanstandungen wegen Mängeln, die die ITMC zu vertreten hat, müssen unverzüglich nach Untersuchung der Sache bzw. Entdeckung angezeigt werden. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung hat die ITMC nachzubessern. Der Kunde bzw. Geschäftspartner kann Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen.
12. Haftung & Schadensersatz
12.1 Die ITMC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ITMC nur bei der Verletzung des Körpers des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung.
12.3 Die Haftung der ITMC für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
12.4 Ansprüche des Kunden bzw. Geschäftspartners gegen die ITMC aus Schäden, die durch rechtzeitige Kenntnisnahme von Veröffentlichungen, der Befolgung der vorgeschlagenen Mängelbeseitigung und/oder der Beachtung von Instruktionen/Warnungen vom Kunden bzw. Geschäftspartner hätten vermieden werden können, sind ausgeschlossen, soweit die ITMC nicht Arglist, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
12.5 Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die im Vertrag bzw. im Auftrag niedergelegten Pflichten durchgeführt worden sind. Die Verjährungsfrist gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen die ITMC, unabhängig von deren Rechtsgrundlage.
13. Urheberrechte
13.1 Der ITMC verbleiben alle Rechte, insbesondere auch das Urheberrecht an den vor ihr entwickelten Ideen, (Marketing-) Konzeptionen, Texten, Entwürfen, Skizzen, Filmen, EDV-Programmen, Reinzeichnungen, Kopiervorlagen und dergleichen (nachfolgend „Werke“).
Von der I ITMC entwickelte Werke verbleiben im Eigentum der ITMC, auch wenn diese Werke dem Kunden bzw. Geschäftspartner übergeben oder in Rechnung gestellt werden.
13.2 Dem Kunden bzw. Geschäftspartner wird das einfache, nicht ausschließliche und zeitlich beschränkte Recht eingeräumt, die von der ITMC entwickelten Werke im Rahmen des Vertrags bzw. Auftrags zu nutzen.
Der Kunde bzw. Geschäftspartner verpflichtet sich daher, Werke weder zu kopieren oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch sie Dritten zugänglich zu machen oder in sonstiger als der vereinbarten Weise zu verwerten, sofern die ITMC hierzu nicht ihre ausdrückliche und schriftliche Zustimmung erklärt.
13.3 Der Kunde bzw. Geschäftspartner haftet dafür, dass die von ihm selbst zur Verfügung gestellten Werke keinen Rechten, insbesondere Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, Dritter unterliegen. Der Kunde bzw. Geschäftspartner stellt die ITMC insofern von Ansprüchen Dritter vorab und vollumfänglich frei, sollten diese gegenüber der ITMC geltend gemacht werden.
14. Datenschutz & Wahrung des Geschäftsgeheimnisses
14.1 Alle geschäftsinternen und innerbetrieblichen Vorgänge sowie Firmendaten des einen Vertragspartners, die dem jeweils anderen Vertragspartner bekannt oder in Beratungsgesprächen offen gelegt werden, unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. Die Vertragspartner sind dementsprechend gegenüber Dritten zum Stillschweigen verpflichtet, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Erfüllungsgehilfen sowie verbundene Unternehmen gem. §§ 15 ff. AktG gelten ebenfalls als Dritte.
14.2 Die ITMC wird bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften einhalten. Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Die ITMC behält sich vor, ihre sich aus Vertrag oder Auftrag ergebenden Pflichten gegenüber dem Kunden bzw. Geschäftspartner von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen der ITMC ist Oberhaching.
15.3 Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der InTime Media Services GmbH und dem Kunden bzw. Geschäftspartner findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden bzw. Geschäftspartner und der ITMC ist München. Die ITMC ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden bzw. Geschäftspartners zu klagen.
15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
InTime Marketing & Consulting GmbH, Stand Januar 2023