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Allgemein  ·  Datenschutz  ·  Marketing  ·  Markt- und Branchenentwicklung

Datenschutz & Marketing

By InTime 

Marketing & Datenschutz
Zwei Seiten der gleichen Medaille

 

 

 
Marketing und Datenschutz sind kein Widerspruch, im Gegenteil, nur wenn Marketing und Datenschutz Hand in Hand gehen, können wir erfolgreich vermarkten.
 

Die digitale Revolution beherrscht unsere Medienwelt und trifft im Marketing auf besonders fruchtbaren Boden. Digitales Marketing ist aus unserer heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Die Vorteile des digitalen Marketings sind nicht zu übersehen:

  • Kunden können persönlicher, effizienter und wirtschaftlicher angesprochen werden.
  • Kosten und Budgets können exakt geplant und gesteuert werden.
  • Aktivitäten und Ergebnisse sind sofort messbar.

Jedoch digitales Marketing erfordert die Einhaltung der Datenschutzvorgaben. Besonders die onlinebasierende Werbung steht unter Beobachtung der Aufsichtsbehörden. Deswegen ist die Umsetzung von Marketingaktionen untrennbar mit der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO verbunden.

Wir wissen aus persönlicher Erfahrung, dass in der Realität hier sehr oft Probleme auftreten. Es prallen häufig zwei Welten aufeinander: auf der einen Seite die kreativen Köpfe, die ideenreich einen Marketingmix kreieren und auf der anderen Seite die Datenschutzabteilung, die die Einhaltung der DSGVO strikt paragraphentreu verfolgt. Teilweise sprechen die Mitarbeiter aus diesen Fachabteilung eine unterschiedliche Sprache.

Auch wenn es hart klingt, die Marketing-Fachabteilungen verfügt zumeist nicht über das notwendige Knowhow im Datenschutz, die Datenschutzabteilung verfügt nicht über das notendige Knowhow im Marketing. So beobachten wir immer wieder, dass Marketing und Datenschutz scheinbar gegensätzliche Ziele verfolgen und der Datenschutz von den Marketing-Fachabteilungen als „Verhinderer“ empfunden wird.

Oft sieht der Datenschutzbeauftragte (DSB) seine Aufgabe darin, den Datenschutz in der eigenen Firma durchzusetzen und nicht darin, das Unternehmen zu beraten, wie es Marketingaktionen datenschutzkonform umsetzen kann. Der DSB tritt wie der Finanzbeamte auf, der den Betrieb kontrolliert und nicht wie ein kompetenter Steuerberater, der dem Geschäftsführer hilft Steuern zu sparen. 

Zusätzlich verändert sich die Erwartungshaltung der Kunden beim Thema Datenschutz. Der Schutz der persönlichen Daten wird den Kunden immer wichtiger. Die Unternehmen müssen diese Entwicklung nutzen, um Vertrauen aufzubauen und die Kundenbindung zu stärken. Damit erhält das Marketing neue Aufgaben, aber auch neue und nachhaltige Werbeargumente. Datenschutz richtig genutzt, wird damit zum Wettbewerbsvorteil für Ihr Unternehmen und nicht zum Blockierer.

Lesen Sie hierzu weiter bei: https://www2.deloitte.com/de/de/pages/risk/articles/datenschutz-digitales-marketing.html

 Wie wird Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil?

  • Der Unternehmenserfolg ist oberstes Ziel auch im Datenschutz

  • Datenschützer sind Berater, keine Kontrolleure und keine Aufsichtsbehörden

  • Marketingspezialisten und Datenschutzspezialisten arbeiten eng zusammen

Welche Eigenschaften muss der Datenschutzbeauftragte haben? 

  • Der DSB muss Datenschutzexperte sein. Er kennt alle Möglichkeiten und Chancen, die der Datenschutz dem Unternehmen bietet

  • Der DSB verfügt über Branchenkompetenz und Branchenerfahrung

  • Idealerweise ist der DSB auch Marketingexperte

  • Flexibilität und Kreativität zeichnen seine Beratung aus

Was dürfen wir auf keinen Fall zulassen? 

  • Datenschutzbeauftragte, die den Datenschutz nicht beherrschen

  • Unsicherheit, was das Unternehmen darf und was nicht

  • Kontrolleure, die immer nur aufzeigen was man nicht darf, aber keine Lösungen anbieten

  • Rechtsanwälte, die immer nur Gesetzestexte rezitieren

  • Bedenkenträger und „Angsthasen“, die verbieten statt Verantwortung zu übernehmen

Fazit:

Sorgen Sie dafür, dass Sie im Datenschutz top Fachleute haben, die die DSGVO und die Rechtsprechung beherrschen. Setzen Sie auf Spezialisten, die nicht nur die Gesetzestexte auswendig kennen, sondern wissen wie Recht, Gesetz und Rechtsprechung im Sinne des Unternehmens ausgelegt werden können.

Datenschutz ist keine Nebentätigkeit. Wenn Ihr DSB seinen Bereich nicht wirklich beherrscht, kann er kein adäquater Berater für Sie sein. Im Datenschutz ist es sehr einfach zu behaupten, dass Marketingaktivitäten nicht DSGVO konform sind, es ist aber äußerst schwierig und verlangt viel Knowhow, Lösungen zu finden, die ein erfolgreiches Vermarkten ermöglichen. 

Natürlich haben die wenigsten Unternehmen solche Datenschutzexperten. Wir raten daher dazu diesen Bereich auszulagern und sich externer Spezialisten zu bedienen. Die Mindestanforderung ist jedoch, den DSB permanent auszubilden und ihn durch externe Mentoren bei Fragen zu unterstützen.  

Wir helfen Ihnen gerne, den Datenschutz zeitgerecht und erfolgsorientiert aufzustellen. Gerne stehe ich auch persönlich zum Gespräch zur Verfügung. fs@intime.marketing; mobile 01764 4220650

Ihr Friedrich Streng

 

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