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Allgemein  ·  Marketing  ·  Markt- und Branchenentwicklung

Hinweisgebergesetz 2023

By Friedrich Streng 

Was Sie ab Mai 2023 

beachten müssen!  

EU Richtline 2023 

 
 
 
 

Bereits im Mai 2023 tritt das Hinweisgebergesetz in Deutschland in Kraft 


Alle Unternehmen in Deutschland müssen ab Mai 2023 sicherstellen, dass Hinweisgeber Verstöße gegen Unionsrecht (EU-Recht) melden können, ohne Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. 

 

Unternehmen ab 50 Mitarbeiter müssen ein Hinweisgebersystem einrichten, das die Einhaltung dieser Vorgabe sicherstellt. Unternehmen ab 250 Mitarbeiterkapazität müssen dies ab sofort tun, andere Unternehmen haben eine Schonfrist bis Dezember 2023.

 

Was ist zu tun?

 

Sie müssen ein System einrichten, durch das Ihre internen und externen Mitarbeiter, aber auch Ihre Geschäftspartner, anonym Hinweise geben können, wenn Ihr Unternehmen gegen Gesetze verstößt, oder in Ihrem Unternehmen gegen Gesetze verstoßen wird. 
 

Wie kann so etwas aussehen? 

 

Sie richten Kommunikationskanäle ein, die die Mitarbeiter und Partner nutzen können, um anonym Hinweise abgeben zu können.

 

Sie müssen sicherstellen, dass alle Vorgänge nachvollziehbar dokumentiert werden.

 

Sie müssen den Hinweisgeber über die getroffenen Maßnahmen zur Behebung der Verstöße informieren. Hierzu gibt es klare Fristen die einzuhalten sind. 

 

Auch wenn es noch keine Durchführungsbestimmungen zu diesen Regelungen gibt, ist klar, dass diese Hinweise von einer neutralen Stelle bearbeitet werden müssen. Meines Erachtens nach bieten sich hier die Bereiche Compliance, Datenschutz oder die Rechtsabteilung an. Vorteilhaft ist sicherlich eine externe Lösung.     

 

Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah um eine Lösung bemühen.

 

 

 

InTime Marketing & Consulting
bietet sich als Dienstleister für diesen Bereich an

 

Wir installieren die Möglichkeit per E-Mail, Post, oder Telefon Hinweise abzugeben.

 

Wir stellen sicher, dass alle Hinweisgeber anonym bleiben, soweit sie das wünschen.


Wir analysieren die Hinweise und geben diese zur weiteren Bearbeitung anonym an die Geschäftsleitung weiter.


Wir achten darauf, dass alle gesetzlichen Fristen und Vorgaben bei der Bearbeitung eingehalten werden.  

 

Für unsere Datenschutzkunden führen wir diese Dienstleistung in 2023 ohne laufende Kosten für das System durch (Schutzgebühr von 10,00 Euro pro Unternehmen wird monatlich pauschal berechnet).

 

Die Installation und Einführung des Systems wird zu Selbstkosten weiterberechnet. Je nach Größe des Unternehmens fallen Kosten zwischen 250 und 1.500 Euro an. Eingehende Fälle werden nach Aufwand (Stundensatz) weiterberechnet. 

 

Da es bislang noch keine Erfahrungswerte mit diesem neuen Gesetz gibt, sehen wir 2023 als Lernphase, in der wir gemeinsam mit unseren Kunden feststellen, welcher Aufwand mit dieser neuen Vorgabe verbunden ist.

 

Interesse? 

 

Rufen Sie mich einfach an:
01764 4220650 oder schreiben Sie an fs@intime.marketing

 

 

 

 



InTime Marketing & Consulting GmbH 

Ihre Experten für Direktvertrieb und Datenschutz

Interesse?

friedrich.streng@intime.marketing

0049 1764 4220650

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